Widerrufsrecht
Wer? Wann? Wie lange?
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Widerrufsfolgen | |||||||||||||
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, daß Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. |
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Besondere Hinweise | |||||||||||||
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen und das Angebot zum Abschluß des Kaufvertrags an den Verkäufer im Auftrag des Auftraggebers übermittelt haben oder wenn Sie die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlaßt haben. Ist Ihnen auch eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 312d Abs. 1 BGB (z.B. ein Darlehen) vermittelt worden, so erlischt Ihr Widerrufsrecht insoweit vorzeitig, wenn der Vertrag von Ihnen und uns auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist und Sie Ihr Widerrufsrecht noch nicht ausgeübt haben. |